Gut geschützt mit der richtigen Versicherung.
Sichern Sie sich rechtzeitig ab, wir sind gerne für Sie da!
VERSICHERUNGEN
Absicherung der Arbeitskraft
Der Staat zahlt seit 2001 für alle die nach dem 3.01.1961 geboren sind nur noch eine Erwerbsminderungsrente, die nur Ihre Arbeitskraft absichert, aber nicht den ausgeübten oder erlernten Beruf. Sicherlich werden Sie in Ihrem Berufsleben nicht Berufs – oder Erwerbsunfähig. Laut Statistik triff es jeden 4 Arbeitnehmewährend seines Erwerbsleben der vorübergehend oder auf Dauer seinen Beruf durch Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben kann. Sie wollen mehr wissen rufen Sie an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie für eine wichtige Absicherung Ihrer Arbeitskraft vorsorgen, sollten Sie durch Krankheit oder Unfall Ihren Beruf für einen längeren Zeitraum nicht ausüben, kann Ihnen eine Berufsunfähigkeitsversicherung finanziellen Rückhalt geben, wenn Sie nicht über die finanzellen Rücklagen verfügen sollten.
Diese und weitere Punkte sollten vor einen Vertragsabschluß geklärt sein und berücksichtigt werden. Außerden sollten Sie beachten: Je jünger Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, desto geringer wird der monatliche Beitrag ausfallen. Als weiteres Kriterium wird der Gesundheitszustand vor Vertragsabschluss abgefragt. Mit zunehmenden Alter wird es schwieriger, den gewünschten Versicherungsschutz zuerhalten, die Gesellschaften verlangen höhere Beiträge, außerdem können erste Erkrankungen aufgetreten sein, und die wiederrum können zu Leistungsausschlüssen oder erhöhten Prämien führen. Sie wollen mehr Infomationen zum Thema Berufsunfähigkeit vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin
Krankenversicherung
Ihre Gesundheit sollte im Vordergrund stehen, genauso wie eine fachliche Versorgung und Betreuung im Krankheitsfall. Deshalb ist es wichtig das sich Ihre Krankenversicherung auch zu Ihren induviduellen Bedürfnissen passt. Genau aus diesem Grund sollten Sie auf Ihre Krankenversicherung ein besonderes Augenmerk legen. Es geht schließlich um Ihre Gesundheit, und im Krankheitsfall um die für Sie bestmögliche Versorgung ohne finaniezelle Mehrbelastung für Sie.
Ab dem 1.01.2015 kann jede gesetzliche Krankenversicherung den Zusatzbeitrag selbst festlegen.
Ist die häufigste aller Fragen, wenn es um das Thema Krankenversicherung geht. Was bedeutet das genau? Und worin unterscheiden sich beide Versicherungsvarianten?
GKV | PKV | |
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Prinzip |
Solidaritätsprinzip Alle Versicherungsnehmer werden in Leistung & Beitrag grundsätzlich gleich behandelt. |
Individualprinzip Leistungsumfang und Beitragshöhe richten sich individuell nach dem jeweiligen Tarif & Faktoren der einzelnen Versicherungsnehmer. |
Leistungen |
Pflichtleistungen & Wahltarife Die grundlegenden Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Zusatzleistungen werden als Wahltarif angeboten. Durch gesetzliche Änderungenverändern sich die entsprechenden Leistungen. |
Der Versicherungsnehmer wählt selbst aus, welche Leistungen der Tarif beinhalten soll. Vereinbarte Leistungen bleiben auch bei Gesetzesänderungen bestehen. |
Beiträge |
Die Beiträge richten sich nach dem Brutto- Einkommen des Versicherungsnehmers. Keine Beitragsrückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen. Familienmitglieder,können beitragsfrei mitversichert werden. Ab 2015 kann jede,Krankenkasse die Höhe des Zusatzbeitrag selbst festlegen der über den, Mindesbeitrag in Höhe von 14,6% des Bruttolohns bis zur,Beitragsbemessungsgrenze liegt. Der Zusatzbeitrag trägt der,Versicherungsnehmer alleine. Der Arbeitgeberzuschuss wird auf 7,3%,festgeschrieben. | Die Beiträge richten sich nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Tarif und gewählten Leistungen. Beitragsrückerstattung für nicht in Aspruch genommene Leistungen ist möglich.Familienmitglieder zahlen eigene Prämie. Beitragsfreie Mitversicherung ist nicht möglich. |
Abrechnung |
Sachleistungsprinzip GKV übernimmt im Bedarfsfall eine Sachleistung. Ärzte rechnen direkt mit der Krankenkasse ab. Versicherte zahlen die Praxisgebühr & leisten Zuzahlungen zu Medikamenten. |
Kostenerstattungsprinzip Ärzte rechnen mit dem Versicherten ab. Der Versicherte zahlt die Rechnung & lässt sie sich von PKV erstatten. Keine Praxisgebühr, keine Medikamentenzuzahlung, ggf. Jahres-Selbstbeteiligung. |
Kündigung |
Es besteht seitens der GKV kein Kündigungsrecht. Der Versicherte kann mit einer Fristvon 2 Monaten kündigen wenn die Mitgliedschaft mindestens,18 Monate bestand. Sollte die GKV den Beitrag erhöhen, besteht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Friist von 2 Monaten. |
Kein Kündigungsrecht seitens der PKV, außer bei Nichtzahlung der Beitrage oder wissentlichen Falschangaben zum Gesundheitszustand. |
Es ist wichtig individuell zu prüfen und abzuwägen welche Krankenversicherung für Sie die geeignetste ist. Wenn Sie sich für die gesetzliche Absicherung entscheiden, sollte Sie abwägen welche Leistungen Sie zusätzlich absichern wollen oder sollten um im Krankheitsfall keine finanzellen Einbußen zu haben z. B. Krankentagegeld wenn die Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber wegfällt.
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch. Finden Sie die beste Krankenversicherung, wir erstellen für Sie einen Preis und Leistungsvergleich. So können Sie unabhängig entscheiden welche Kankenversichung für Sie die richtige ist.
Private Unfallversicherung
Neben der gesetzlichen Unfallversicherung die Sie während Ihrer Arbeitszeit schützt können Sie sich privat gegen Unfälle absichern. Unfälle können überall passieren. Dabei kann es vorkommen das Betroffene so schwer verletzt werden, dass sich ihr Leben grundlegend ändert.
Durch einen Unfall können bleibende gesundheitliche Beeinträchtigungen zurückbleiben, und Sie können Ihren gewohnten Aktivitäten und manchmal sogar Ihrem Beruf nicht mehr nachgehen. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind eingeschränkt. Die private Unfallversicherung bietet Ihnen rund um die Uhr Unfallschutz. Sie umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens und kann Ihnen die finanziellen Folgen eines Unfall mildern.
Ab dem 1.01.2015 kann jede gesetzliche Krankenversicherung den Zusatzbeitrag selbst festlegen.
Ist die häufigste aller Fragen, wenn es um das Thema Krankenversicherung geht. Was bedeutet das genau? Und worin unterscheiden sich beide Versicherungsvarianten?
Sachversicherungen
Sichern Sie sich rechtzeitig ab. Durch Sachversicherungen können Sie Ihr Eigentum und Ihre Familie und sich Selbst gegen hohe Schadenkosten schützen. Die bekanntesten Absicherungsmöglichkeiten sind hier aufgeführt:
Zu den bekanntesten Sachversicherungen gehören:
Brauche ich eine Hausratversicherung?
Mit einer Hausratversicherung können Sie Ihr bewegliches Eigentum, das in Folge von Feuer, Einbruchdiebstahl,Vandalismus, Leitungswasser oder Sturm beschädigt oder zerstört wird absichern. Alle zum Hausrat gehörenden Einrichtungsgegenstände, sowie alle im Haushalt befindlichen Sachen, die zum Gebrauch (z.B. Waschmaschine) oder Verbrauch (z.B. Weinkeller) genutzt werden, zu versichern. Wertsachen und Fahrräder können bis zu einem bestimmten Höchstbetrag mit abgedeckt. Auf eine Hausratversicherung sollte nicht verzichtet werden, wenn der Wert Ihres Hausrates bei Zerstörung oder der Verlust Ihnen einen erheblichen finanziellen Schaden zufügen würde. Fordern Sie Ihr individuelles Angebot an.
Recht bekommen ohne Risiko
Viele Menschen verzichten auf Ihr gutes Recht, weil sie hohe Anwalts- oder Gerichtskosten im Streitfall fürchten. Damit Sie sich keine Gedanken um solche Kosten machen müssen, ist eine Rechtschutzversicherung sinnvoll.
Ob Verkehrsunfall, Arbeitsrechtstreit oder Nachbarschaftsstreit – wenn Sie Ihr gutes Recht durchsetzen wollen.
Doch wer einen Rechtsstreit verliert, zahlt Anwaltsrechnungen, Gutachtergebühren und Gerichtskosten aus eigener Tasche – das summiert sich schnell auf hohe Beträge.
Gut geschützt mit der privaten Unfallversicherung
Neben der gesetzlichen Unfallversicherung (im Arbeits- /Dienstverhältnis) können Sie sich privat gegen Unfälle nabsichern ganz induviduell. Unfälle können überall passieren. Nicht selten werden Betroffene so schwer verletzt, dass sich ihr Leben grundlegend ändert.
Durch solche gesundheitlichen Beeinträchtigungen können Sie Ihren gewohnten Freizeitaktivitäten und manchmal sogar Ihrem Beruf nicht mehr nachgehen. Die gesetzliche Pflichtversicherung (durch den Arbeitgeber) hilft da leider nur selten, denn diese tritt nur in Schadensfällen ein, die während der Arbeit passieren.
Schützen Sie Ihr Eigenheim
Mit dem Erwerb oder Bau eines Eigenheims erfüllen Sie sich ein Wunsch oder Traum. Das Eigentum sollte sehr gut geschützt sein. Dafür eignet sich die Wohngebäudeversicherung. Ist Ihr Eigenheim noch finanziert fordert meistens der Kreditgeber eine ausreichende Absicherung. Die Wohngebäudeversicherung ist sinnvoll, denn ein unvorhergesehendes Schadensereignis kann zu einen finanziellem Ruin führen.
Benötigen Sie eine Glasversicherung?
Ob sich seperate Glasversicherung für Sie lohnt, das müssen Sie für sich entscheiden. Haben Sie viele oder große Glasflächen die bei einem Glasbruch den Sie selber verschuldet kaputt gehen könnten sollten Sie über eine Glasversicherung nachdenken.
Schützen Sie Ihren PKW
Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gehört in Deutschland zur Pflichtversicherung, diese Versicherung muß jeder PKW Besitzer haben der einen PKW für den öffentlichen Strassenverkehr angemeldet hat. Die Kaskoversicherung, unterteilt in Voll – und Teilkasko, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und deckt je nach Leistungsumfang die eigenen Schäden am PKW ab. Zusätzlich können weitere Absicherungsmöglichkeiten mit eingeschlossen werden z.B. der Autoschutzbrief der bei Pannenhilfe oder Fahrerunfallversicherung schützt.