Krankenzusatzversicherungen

für Peine, Braunschweig, Hildesheim, Gifhorn, Salzgitter, Lehrte, Burgdorf und Hannover


Krankenversicherung 


Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist im Fünften Sozialgesetzbuch (SGBV) geregelt:

Im Gesetz steht, dass der Versicherte einen Anspruch auf eine ausreichende, bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende medizinische Krankenbehandlung hat. Die privaten Krankenversicherungen bieten zusätzliche Leistungen ,die von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht geleistet werden können. Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können Sie sich zusätzliche Leistungen sichern.

z.B. Kostenerstattung für eine neue Brille oder Kontaktlinsen, Zahnersatz, hochwertige Zahnbehandlung, Heilpraktiker Wahlleistungen im Krankenaus Ein – oder Zweibettzimmer mit oder ohne Chefarzt. Eine zusätzliche Aufstockung der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, zusätzliches Krankentagegeld wenn die Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber bei längerer Krankheit wegfällt.


Zahnarzt


Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt die Zahnbehandlung meistens zu 100%. Bei einer Zahnreinigung können Sie eventuell einen Zuschuss erhalten. Benötigen Sie aber Zahnersatz oder Kieferorthopädie erstattet Ihnen Ihre Krankenversicherung einen festen Betrag. Die zusätzlichen Kosten, müssen Sie selbst tragen. Die Höhe der Kosten richtet sich danach, welche Leistungen Sie mit Ihren Zahnarzt vereinbaren. Diese Zusatzleistungen vereinbaren Sie mit Ihren Zahnarzt als Privatpatient. Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt Leitungen für die Ihre gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten erstatten kann:

z. B, für Inlays festsitzenden Zahnersatz oder gute Kronen übernimmt eine Zahnzusatzversicherung je nach Tarif und Leistungsumfang die zusätzlichen Kosten. Lassen Sie sich unabhängig beraten, welche umfangreichen Möglichkeiten es gibt.


Versorgung im Krankenhaus


Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine zweckmäßig und ausreichende Behandlung: Mehrbettzimmer, Behandlung in der Regel durch den Stationsarzt, gesetzliche Zuzahlung. Das nächst gelegene geeignete Krankenhaus. Wünschen Sie bei einen möglichen Krankenhaus Aufenthalt eine bessere Versorgung?

Unterbringung im 1 oder 2 Bettzimmer, mit Chefarztbehandlung.Freie Wahl des Krankenhauses bundesweit. Übernahme von Transport Kosten, wenn diese Ihre Krankenversicherung nicht vollständig übernimmt. Von einen Spezialisten behandelt zu werden auch bei ambulanten Operationen. Kostenerstattung wenn Sie versicherte Leistungen, nicht in Anspruch genommen haben. Kostenübernahme für die Begleitung Ihrer Kindern bei einen Krankenhausaufenthalt bis zu einen bestimmten Alter wenn Ihre Krankenversicherung diese nicht übernimmt.


Ambulante Behandlung Hilfsmittel


Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten die im gesetzlichen Leistungskatalog aufgeführt sind Behandlung durch Ihren Hausarzt, wenn erforderlich Überweisung an einen Facharzt. Regelfall Wartezeit bis Sie einen Facharzttermin erhalten. Keine Leistungen mehr für eine neue Brille oder Kontaktlinsen. Meistens keine Leistungen für alternative Heilbehandlungen z.B. Heilpraktiker. Eingeschränkte Leistungen bei Vorsorgeuntersuchungen. Gesetzliche Zuzahlungen für Medikamente, Massagen und weitere Leistungen. Einige gesetzliche Krankenversicherungen zahlen Zuschüsse für homöopathische Behandlungen wenn diese durch einen Arzt erfolgen. Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können Sie sich zusätzliche Leistungen sichern. Zuschuss für Brillen oder Kontaktlinsen. Alternative Heilbehandlungen Heilpraktiker Medikamente. Leistungen für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen. Erstattungen der Zuzahlungen für Massagen und weitere Leistungen. Schneller einen Facharzttermin erhalten

Nutzen Sie die Leistungen die für Sie wichtig sind. Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Gesprächstermin.


Krankentagegeld


Bei Krankheit erhalten Sie durch Ihren Arbeitgeber im Regelfall für 6 Wochen weiterhin Ihr vereinbartes Gehalt. Sollten Sie länger krank sein erhalten Sie von Ihrer Krankenversicherung ein Krankengeld für die Dauer der Krankheit. Das Krankengeld fällt erheblich geringer aus als Ihr normales monatliches Arbeitseinkommen. Diesen Einkommensverlust sollten Sie nicht unterschätzen gerade wenn Sie laufende Verpflichtungen haben. Ihre Rücklagen können schnell aufgebraucht sein.

Eine private Krankentagesgeldversicherung hilft Ihnen, diese Lücke zwischen Gehalt und Krankengeld zu verringern. Das private Krankentagegeld wird solange gezahlt, wie Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung Krankengeld erhalten.

Vereinbaren Sie gleich einen unverbindlichen Gesprächstermin.


Auslandsreisekrankenversicherung


Bei Urlaub im Ausland erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nur eine Leistung, wenn es zwischen dem Land wo Sie sich befinden und Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Landestypische Zuzahlungen oder höhere Honorare werden im Regelfall nicht übernommen. Krankentransporte nach Deutschland können schnell fünfstellige Beträge betragen. Eine Auslandsreisekrankenversicherung kann Sie und Ihre Familie vor einer zusätzlichen Belastung schützen.


Pflegeversicherung


In der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Leistungen begrenzt. Die Höhe der Leistungen sind unteranderen vom Pflegegrad abhängig der bewilligt ist. Für jeden Pflegegrad gibt es Höchstsätze die erstattet werden. Decken dies nicht die Kosten, müssen Sie und eventuell Ihre Angehörigen diese Kosten selbst tragen. Sollte Ihr monatliches Einkommen nicht ausreichen prüft der Sozialhilfeträger/Sozialamt unter bestimmten Voraussetzungen ob die Kosten für die Pflege, wenn nicht genügend eigene finanzielle Mittel vorhanden übernommen werden kann. Wenn das Sozialamt die Kosten übernimmt, wird geprüft welche Vermögenswerte Sie und auch Ihre nächsten Angehörige besitzen. Zu Ihren Vermögen zählen Ihre Sparkonten sowie Ihre eigene und vermiete Immobilien. Ist Ihr Vermögen bis auf den gesetzlichen Schonbetrag aufgebraucht, übernimmt im Regelfall das Sozialamt die Differenz. Durch eine zusätzliche Absicherung können Sie Ihr Vermögen schützen und Ihre Kinder vor eventuellen hohen Zuzahlungen schützen. Lassen Sie sich beraten welche Möglichkeiten es gibt.

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